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Name
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Vorname |
Funktion |
Ort |
| Interkommunale Kommission |
| Walch |
Charly
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Präsident
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3924 St. Niklaus
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Andenmatten
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Albert
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Mitglied, Grächen
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3925 Grächen |
| Fux
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Cornelia
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Mitglied, St. Niklaus
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3924 St. Niklaus
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| Brantschen |
Manfred |
Mitglied, Randa
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3928 Randa
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Grand
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Yvan
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Mitglied, Täsch
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3929 Täsch
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| Kader |
| Sarbach |
Roland
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Kommandant |
3924 St. Niklaus |
| Biner |
Christof |
Stv Kommandant
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3925 Grächen
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Bumann
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Jörg
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Zivilschutzstellenleiter
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3924 St. Niklaus
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| Brantschen |
Matthias |
Materialchef |
3928 Randa
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Ruppen
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Erich |
Stv Materialchef |
39229 Täsch
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Funktionen im Zivilschutz (PDF: 469 KB, 2 Seiten)
Schutzraum im Haus (PDF: 1355 KB, 2 Seiten)
Fotos:
WK Führungsunterstützung Oktober 2008
Auftrag des Zivilschutzes
Aufgabenspektrum: Schutz, Betreuung und Unterstützung
Der Zivilschutz wirkt in den Bereichen Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungssystems positioniert. Insbesondere soll er die Durchhaltefähigkeit der anderen Partnerorganisationen bei grossen und langandauernden Katastrophen und Notlagen erhöhen. Er erfüllt folgende Aufgaben:
-
Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung;
-
Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen;
- Schutz von Kulturgütern;
- Unterstützung der anderen Partnerorganisationen, insbesondere bei Katastrophen und in Notlagen;
-
Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik;
-
Instandstellungsarbeiten sowie
-
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.
Führungsunterstützung
Unterstützung des Führungsorgans
Das Führungsorgan benötigt für seine Arbeit Unterstützung. Diese Führungsunterstützung umfasst die Sachbereiche Information, Lage, Telematik, ABC-Schutz und logistische Koordination. Die Ersteinsatzmittel (Polizei, Feuerwehr, Sanität) stellen die Führungsunterstützung so lange wie möglich selbständig sicher. Die Verstärkung der Führungsunterstützung wird durch Personal der Verwaltung sowie der Partnerorganisationen, insbesondere des Zivilschutzes, gewährleistet. In der Regel wird für den Sachbereich Information professionelles Personal von Polizei, Feuerwehr oder aus der Verwaltung eingesetzt. Vor allem für die Sachbereiche Lage und Telematik stehen polyvalent ausgebildete Stabsassistenten des Zivilschutzes (Stufe Mannschaft) zur Verfügung. Bei einem Stabsassistenten sind deshalb schnelle Auffassungsgabe, Teamfähigkeit und Kommunikationskompetenz gefordert.
Lage: Situationsanalyse zu Ereignis und Ereignisbewältigung
Der Chef Lage ist verantwortlich für die Führung des kommunalen bzw. regionalen Lageverbundes in (besonderen wie) ausserordentlichen Lagen. Ihm stehen Stabsassistenten zur Verfügung, die den Betrieb des Lagezentrums sicherstellen. Der Sachbereich Lage liefert Einsatzjournale, Führungskarten, Lageberichte, Dispositive, Mittelübersichten und Nachrichtenkarten.
Telematik (Übermittlung): Funk und Telefon
Sobald mehrere Partnerorganisationen im Einsatz stehen, braucht es eine Koordination in Telematikbelangen. Zu den Hauptaufgaben des Sachbereichs Telematik (Übermittlung) gehören Planung, Aufbau, Betrieb und Unterhalt von Telematikmitteln und -verbindungen. Führungsstandorte in Schutzbauten sind mit Norminstallationen ausgerüstet, die es erlauben, sämtliche Telematikbedürfnisse, wie z.B. das Senden und Empfangen im Bereich Mobil- aber auch Satellitentelefonie sicherzustellen. Nebst den fix verlegten Telefonleitungen (Festnetz) gibt es feldmässig verlegtes Kabel. Der Zivilschutz verfügt zudem über ein eigenes, analoges Funksystem, das SE-125.
ABC-Schutz: primär Strahlenschutz
Der Sachbereich ABC-Schutz nimmt in der Führungsunterstützung eine besondere Stellung ein: Im Gegensatz zu den Sachbereichen Lage und Telematik ist er darin nur durch den Chef ABC-Schutz vertreten. Treten Ereignisse mit erhöhter Radioaktivität auf, können dem Sachbereich ABC-Schutz Aufgaben übertragen werden - wie Beraten des Führungsorgans und der Einsatzleitung, Messen der Ortsdosisleistung oder Nachweisen von radioaktiver Kontamination. Bei kleinen radiologischen Ereignissen, aber auch bei Ereignissen mit Mikroorganismen (B-Waffen) und bei chemischen Ereignissen wird der ABC-Schutz des Zivilschutzes nicht eingesetzt.
Logistische Koordination
Der Zivilschutz erbringt bei Bedarf logistische Leistungen für die Partnerorganisationen und ist, wenn keine andere Regelungen getroffen wurden, im Rahmen der Führungsunterstützung für die logistische Koordination verantwortlich. Nach Katastrophen und in Notlagen gilt es, Fahrzeuge und Baumaschinen zu beschaffen und deren Einsatz zu disponieren oder auch Unterkünfte, Lebensmittel und Verpflegung zu organisieren und zuzuteilen
Kulturgüterschutz im Zivilschutz
Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter
Im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz findet der Kulturgüterschutz als Aufgabe des Zivilschutzes Erwähnung (Artikel 3 Buchstabe e); er verfügt aber über ein eigenes Bundesgesetz: Aufgrund der Schäden an zahlreichen Kulturgütern während des Zweiten Weltkrieges wurde am 14. Mai 1954 das sogenannte Haager Abkommen (Den Haag) für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet. Die Schweiz trat dem Haager Abkommen 1962 bei und verfasste in der Folge das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten vom 6. Oktober 1966.
Personal des Kulturgüterschutzes KGS
Der Zivilschutz-Bereich Kulturgüterschutz wird durch den Chef Kulturgüterschutz (C KGS) geleitet. Ihm stehen je nach Grösse und Bedarf der Organisationseinheit eine bestimmte Anzahl KGS-Spezialisten für folgende Aufgaben zur Seite:
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Unterstützen des C KGS bei der Planung der Schutzmassnahmen,
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Erarbeiten der Einsatzplaung,
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Beurteilen von KGS-Behelfsschutzräumen,
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Gegebenenfalls Leiten von Einsätzen Freiwilliger,
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Beraten und Unerstützen der Einsatzdienste im Schadensfall.
Sicherstellungsdokumentationen
Die Sicherstellungsdokumentationen und die Schutzräume für bewegliches Kulturgut gehören zu den wichtigsten Schutzvorkehrungen. Auf Tausenden von Mikrofilmen sind die wesentlichsten Archiv- und Bibliotheksbestände sowie die Sicherstellungsdokumentationen (Fotografien, Beschriebe, Pläne, Skizzen und Zeichnungen) gespeichert und abgelegt. Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung eines Kulturguts können anhand der Sicherstellungsdokumentationen Restaurierungen oder Rekonstruktionen ermöglicht werden. Dank dieser Dokumente konnten in den vergangenen Jahren einige durch Brände oder Hochwasser zerstörte oder beschädigte Kulturgüter der Schweiz wieder hergestellt werden.
KGS-Schutzräume
Um die wertvollsten beweglichen Kulturgüter zu schützen, bestehen heute 276 Schutzräume im ganzen Land mit 75'700 Quadratmetern Fläche und über 200'800 Kubikmetern Volumen.
Unterstützung
Sicherungs- und Aufräumarbeiten
Die Unterstützung ist der Bereich mit dem wohl breitesten Aufgabenspektrum. Sie wird - insbesondere für die Leistung von Langzeiteinsätzen (Tage bis Wochen) - zur Unterstützung der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes selbständig oder im Verbund eingesetzt. Von der Unterstützung wird auch verlangt, dass sie bei Instandstellungsarbeiten, etwa zu Sicherungs- und Aufräumarbeiten, eingesetzt werden kann. Dies zur Abwendung von Folgeschäden, vor allem nach naturbedingten Ereignissen wie Überschwemmungen, Sturmschäden oder Lawinen.
Pioniere brauchen technische Fertigkeit
Die Unterstützung besteht je nach Grösse und Bedarf einer Organisationseinheit aus einem oder mehreren Pionierzügen. Die Pioniere müssen alle Pioniergeräte bedienen können. Vom Pionier sind deshalb - neben einer guten körperlichen Leistungsfähigkeit - technisches Verständnis sowie Sinn für das praktische Arbeiten verlangt.
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
Der Zivilschutz kann nach Entscheid der Behörden für Leistungen zu Gunsten der Gemeinschaft (z. B. Grossveranstaltungen) eingesetzt werden.
Logistik
Logistisches Element: Sicherstellen des Betriebs
Der Zivilschutz erbringt mit seinem logistischen Element bei Bedarf logistische Leistungen für die Partnerorganisationen. Unter dem Begriff Logistik versteht man die Sicherstellung des Betriebs von Standorten, das Verfügbarmachen von Versorgungsgütern, den Transportmittel- und Baugeräteeinsatz, die Wartung und Bereitstellung des Materials sowie die Verpflegung.
Feldweibel, Fourier, Küchenchef
Der Feldweibel ist für die Sicherstellung des Dienstbetriebes verantwortlich; er trifft die notwendigen Massnahmen, damit der Alltag an einem Unterkunftsort reibungslos abläuft. Der Fourier (Rechnungsführer) ist Versorgungsspezialist und primär zuständig für die Planung und Organisation der Verpflegung, die Güterbeschaffung und das Rechnungswesen; er wird in der Regel auch als Leiter der Versorgung eingesetzt. Der Küchenchef organisiert zusammen mit dem Fourier die Verpflegung; er ist insbesondere für die Küchenleitung sowie das fachgerechte Zubereiten der Speisen verantwortlich.
Anlagewart und Materialwart
Der Anlagewart tätigt Unterhaltsarbeiten nach festgelegten Vorschriften und sorgt für die Funktionstüchtigkeit und Einsatzbereitschaft der technischen Einrichtungen in der Anlage. Im Einsatz stellt er den technischen Betrieb der zugeteilten Anlage sicher. Der Materialwart ist zuständig für die Inventarisierung, die zweckmässige Lagerung, die Wartung und Bereitstellung des Materials und der Geräte des Zivilschutzes und er kann ein Materialdepot im Einsatzraum betreiben.
Einsätze zugunsten der Gemeinschaft
Bund und Kantone können aufbieten
Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ermöglicht durch Artikel 27 (Absatz 1, Buchstabe d, und Absatz 2, Buchstabe c), Schutzdienstpflichtige für Gemeinschaftseinsätze aufzubieten. Dabei handelt es sich etwa um Einsätze bei Grossanlässen, Infrastrukturarbeiten, Betreuungsaufgaben usw. Der Bundesrat ist zuständig für Aufgebote bei Einsätzen auf nationaler Ebene (Bsp. Landesausstellung), die Kantone bei Einsätzen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene.
Voraussetzungen berücksichtigen
Die Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG) umschreibt den Begriff der "Einsätze zugunsten der Gemeinschaft" und definiert die Voraussetzungen zur Erteilung der entsprechenden Bewilligungen. Leistungen für Dritte - etwa für Behörden, Amtsstellen, Organisationen, Vereine oder Aussteller - können erbracht werden, wenn:
- die Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können,
- der Gemeinschaftseinsatz mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmt und der Anwendung des in der Ausbildung erworbenen Wissens und Könnens dient,
- der Gemeinschaftseinsatz private Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert und
- das unterstützte Vorhaben nicht überwiegend dem Ziel der Geldmittelbeschaffung dient.
Zuständigkeitsfinanzierung
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich nach dem Zuständigkeitsprinzip: Werden Vorhaben auf nationaler Ebene durch das VBS bewilligt, so übernimmt der Bund auch die Kosten. Diese umfassen zum einen den Sold und die Militärversicherung, welche sich auf ungefähr 35 Franken pro Schutzdienstleistenden und Tag belaufen. Zum anderen sind auch die Kosten für Aufgebot, Reise, Verpflegung und Unterkunft durch den Bund zu übernehmen. Diese belaufen sich, je nach Einsatzort und vorhandener Infrastruktur, auf ungefähr 30 bis (bei besonderen Einsätzen) 80 Franken pro Schutzdienstleistenden und Tag und können pauschaliert werden. Bei Gemeinschaftseinsätzen auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene übernimmt der Bund lediglich die Kosten für die Militärversicherung; diese belaufen sich auf ungefähr 25 Franken pro Schutzdienstleistenden und Tag. Es ist Sache des Kantons, die weitere Aufteilung der Kosten zwischen Kanton, Gemeinden und Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen festzulegen.
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