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Eidgenössische Abstimmungen vom 11. März 2012
Die Urversammlung wird auf Sonntag, 11. März 2012 einberufen zur Eidgenössischen Abstimmung über:
• die Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“
• die Volksinitiative vom 29. September 2008 „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)
• die Volksinitiative vom 26. Juni 2009 „6 Wochen Ferien für alle“
• den Beschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls)
• das Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG).
Sie können Ihr Wahlrecht auf drei Arten ausüben:
1. Möglichkeit: Stimmabgabe auf postalischem Weg
Die Sendung muss spätestens am Freitag, 09. März 2012, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
2. Möglichkeit: Stimmabgabe durch Hinterlegung auf der Gemeinde
Ab Erhalt des Stimmmaterials von Montag bis Freitag jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Mittwoch bis 18.00 Uhr). Der letzte Termin für die Hinterlegung ist am Freitag, 09. März 2012, 17.00 Uhr. Der Übermittlungsumschlag ist am Schalter in die entsprechende Urne zu legen.
3. Möglichkeit: Stimmabgabe an der Urne
Die Urnen in der OS sind wie folgt geöffnet: Samstag, 10. März 2012, von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Sonntag, 11. März 2012 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Fenster „Erinnern Sie sich noch?“ / 4 neue Fotos
Im Schaufester des Gemeindebüros sind gegenwärtig 4 Fotos von Brantschen Walter, Burgdorf , ausgestellt (Bild von Matterhorn 1955 Josi „Little“ Brantschen, Peter Brantschen und unbekannte, Familie Brantschen Leo 1897 Josef 1886 Peter 1884 in Brig sowie Apollonia und Fridolin Sarbach und Hilda und Klara Brantschen).
Ur- und Burgerversammlung
Anlässlich seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat das Datum für die nächste Ur- und Burgerversammlung auf Donnerstag, 29. März 2012 festgelegt. Sämtliche Traktanden, welche anlässlich der letzten Ur- und Burgerversammlung vom 15. Dezember 2011 nicht besprochen werden konnten, werden an dieser Ur- und Burgerversammlung nachgeholt. Wir teilen der Bevölkerung insbesondere mit, dass zwischenzeitlich keine Informationsveranstaltung stattfinden wird. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Windholz Balmen- und Biffigwald
Am Sonntag, 15. April 2012, um 14.00 Uhr, wird im Biffig das Windholz des Balmen- und Biffigwaldes unter den Geteilen versteigert .
Rückerstattung Mineralsteuer auf Treibstoffen in der Landwirtschaft
Die Landwirte können alljährlich die Mineralsteuer auf Treibstoffen bei der Oberzolldirektion, Bern, zurück-fordern. Die Berechnung erfolgt für Betriebe im Berg-gebiet aufgrund des Tierbestandes. Der Tierbestand wird vom Kanton automatisch auf elektronischem Weg an das Bundesamt für Landwirtschaft übermittelt. Falls Sie in der Vergangenheit keine Rückvergütung der Mineralsteuer erhalten haben, können Sie auf dem Gemeindebüro das entsprechende Gesuchsformular verlangen.
Steuererklärung 2011
In den letzten Tagen hat die Kantonale Steuerver-waltung die Steuererklärungen 2011 versandt. Wer im letzten Jahr die Steuererklärung elektronisch ausge-füllt hat, erhält inskünftig nur noch einen A3-Umschlag mit einem Einzahlungsschein von Fr. 20.00 (keine Formulare mehr). Durch die Einzahlung kann die Frist bis am 31. Juli 2012 verlängert werden. Ohne Fristver-längerung muss die Steuererklärung bis am 31. März 2012 auf dem Gemeindebüro abgegeben werden. Die Daten der Steuererklärung können der Kant. Steuer-verwaltung auch via Internet zugestellt werden. Bei elektronischen Datenübermittlung muss die Empfangsquittung ausgedruckt und zusammen mit sämtlichen Belegen auf dem Gemeindebüro abgegeben werden. Gegen Gebühr füllt die Gemeindeverwaltung die Steuererklärung aus. Falls Sie dies wünschen, bitten wir Sie, die erforderlichen Belege bei uns vorbeizubringen.
Ausfüllen der Steuererklärung am PC – VSTax 2011
Das Softwareprogramm VSTax 2011 des Kantons steht auf unserer Homepage www.st-niklaus.ch gratis zur Verfügung (unter der Rubrik Finanzen & Steuern). Im Rahmen der Erwachsenenbildung besteht die Möglichkeit, an einem Kurs im Multimediaraum der OS das Ausfüllen der Steuererklärung zu üben. Interessierte können sich auf dem Gemeindebüro anmelden (Tel. 027 956 11 71). Die Kurskosten für 2 Abende, Montag, 27. Februar 2012 und Donnerstag 01. März 2012, betragen Fr. 30.00. Kursort: Multimedia-Raum OS, Zeit: 19.00 bis 21.00 Uhr.
Hundesteuer 2012
Die Hundesteuer für das Jahr 2012 wurde auf Fr. 105.00 festgelegt. Die Hundesteuer ist bis spätestens 31. März 2012 bei der Gemeindepolizei oder der Gemeindeverwaltung St. Niklaus gegen Vorweisen der folgenden Dokumente zu entrichten:
• Hundeausweis: Aufgrund dieses Ausweises wird kontrolliert, ob der Hund mit einem elektronischen Chip versehen ist. Im Zweifelsfall wird eine aktuelle Bestätigung des Tierarztes verlangt
• Haftpflichtversicherungsausweis
• Hundehalter ab dem 01.09.2008 haben einen Fähigkeitsausweis (Sachkunden-Nachweis) vorzuweisen, der bestätigt, dass der Praxiskurs absolviert wurde. Falls es sich um den ersten Hund eines Halters handelt, muss zudem ein Fähigkeitsausweis eines Theoriekurses vorgelegt werden.
Die Steuer wird für alle Hunde ab 6 Monaten erhoben, deren Besitzer oder Halter Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Fundgrube
Gefundene Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://st-niklaus.ch/sites/content/view/91/211/
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